EKG
- Leistungen
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bei
-Angina pectoris
- Herzrhythmusstörungen
Notfalls-Elektrokardiogramme werden von den Krankenkassen bezahlt. EKG auf Wunsch des Patienten ist möglich und wird dann dem Patienten als Privatleistung verrechnet.
bei
-Angina pectoris
- Herzrhythmusstörungen
Notfalls-Elektrokardiogramme werden von den Krankenkassen bezahlt. EKG auf Wunsch des Patienten ist möglich und wird dann dem Patienten als Privatleistung verrechnet.